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Industriebatterien

Der Batteriepass für Industriebatterien.

Gabelstapler, fahrerlose Transportsysteme, USV-Anlagen, Maschinen: Liegt die Kapazität über 2 kWh, braucht jede Batterie ab dem 18. Februar 2027 einen eigenen Pass.

Was gilt

Drei Punkte, die Industrie-Anbieter kennen sollten.

Viele Varianten

Kleinserien und kundenspezifische Packs bedeuten viele Modelle. Jedes braucht vollständige Stammdaten.

Mehrere Lieferstufen

Zellen, Module, BMS und Gehäuse stammen oft von verschiedenen Lieferanten. Die Angaben müssen rechtzeitig zusammenkommen.

Unter 2 kWh

Kleinere Industriebatterien brauchen keinen Pass. Andere Pflichten der Verordnung, etwa zu Kennzeichnung und Rücknahme, gelten trotzdem.

In der App

Überblick über alle Modelle.

Das Dashboard zeigt je Modell, welche Pflichtangaben noch fehlen.

  • Fortschritt je Modell, mit direktem Link zu den fehlenden Feldern
  • Angaben nach Zugriffsebene: öffentlich, Berechtigte, Behörden
  • Änderungen mit Person und Zeitpunkt im Audit-Trail
  • Mehrere Personen im Team, getrennt von anderen Firmen
Häufige Fragen
Zählt die Batterie im Gabelstapler als Industriebatterie?

In der Regel ja. Traktionsbatterien für Flurförderzeuge fallen unter Industriebatterien, weil sie nicht für Straßenfahrzeuge bestimmt sind. Prüfen Sie den Einzelfall mit dem Pflicht-Check.

Muss eine Einzelanfertigung auch einen Pass haben?

Auch Einzelstücke fallen grundsätzlich unter die Pflicht, wenn sie die Kriterien erfüllen und in Verkehr gebracht werden.

Klären Sie in zwei Minuten, was für Sie gilt.

Der Pflicht-Check zeigt Ihre Pflichten und Fristen. Kostenlos und ohne Anmeldung.