Überblick
Die Verordnung (EU) 2023/1542 regelt Batterien über ihren gesamten Lebenszyklus – von der Rohstoffgewinnung über Design und Kennzeichnung bis zu Sammlung und Recycling. Sie ersetzt die alte Batterierichtlinie und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Eines ihrer bekanntesten Instrumente ist der digitale Batteriepass (Art. 77): ein elektronischer Datensatz zu jeder einzelnen Batterie, erreichbar über einen QR-Code. Er ist der erste verpflichtende digitale Produktpass der EU und Vorbild für weitere Produktgruppen unter der Ökodesign-Verordnung.
Zeitleiste
Die Verordnung tritt stufenweise in Kraft. Die wichtigsten Termine:
- 17.08.2023
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt in Kraft; die meisten Pflichten folgen später.
- 18.02.2024
Geltungsbeginn
Die Verordnung gilt allgemein; viele Einzelpflichten haben eigene Starttermine.
- 18.08.2024
Leistung, Haltbarkeit & Sicherheit
Anforderungen an Leistung und Haltbarkeit, Sicherheit stationärer Speicher und Daten im Batteriemanagementsystem.
- 18.08.2025
Herstellerregistrierung & Herstellerverantwortung
Registrierungspflicht und erweiterte Herstellerverantwortung für Sammlung und Verwertung. In Deutschland gilt dazu das Batterierecht-Durchführungsgesetz.
- 18.02.2027
Batteriepass & Austauschbarkeit
Pass-Pflicht für LMT-, Industrie- (> 2 kWh) und Elektrofahrzeug-Batterien. Gleichzeitig müssen Geräte- und LMT-Batterien entnehmbar und austauschbar sein.
- 18.08.2027
Sorgfaltspflichten für Rohstoffe
Ursprünglich für 2025 geplant, durch die Verordnung (EU) 2025/1561 verschoben. Gilt für Unternehmen oberhalb der Umsatzschwelle.
- offen
CO₂-Fußabdruck & Kennzeichnung
Die Erklärung zum CO₂-Fußabdruck und einige Kennzeichnungspflichten hängen von delegierten bzw. Durchführungsrechtsakten ab, die noch nicht vollständig erlassen sind.
Betroffene Batterien
Die Verordnung unterscheidet fünf Kategorien. Nur drei davon brauchen einen Pass:
| Kategorie | Kurzbeschreibung | Pass |
|---|---|---|
| LMT-Batterie | Gekapselt, bis 25 kg, für den elektrischen Antrieb leichter Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter | Ja |
| Industriebatterie | Für industrielle Zwecke, darunter stationäre Energiespeicher | Ja, wenn > 2 kWh |
| Elektrofahrzeug-Batterie | Für den Antrieb von Elektro- und Hybridfahrzeugen | Ja |
| Starterbatterie (SLI) | Für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen | Nein |
| Gerätebatterie | Gekapselt, bis 5 kg, nicht für die anderen Zwecke bestimmt | Nein |
Nicht sicher? Der Pflicht-Check führt Sie in wenigen Fragen zur Antwort.
Inhalte des Passes
Welche Angaben in den Pass gehören, regelt Anhang XIII. Grob lassen sie sich in vier Gruppen teilen:
1. Allgemeine und öffentliche Angaben
- Hersteller, Batteriekategorie, Modell- und Chargenkennung, Herstellort und -datum, Gewicht
- Chemie, gefährliche Stoffe und kritische Rohstoffe
- Leistung und Haltbarkeit, z. B. Kapazität, Spannung, Leistung, Temperaturbereich, erwartete Lebensdauer
- Rezyklatanteile und Anteil erneuerbarer Inhalte
- CO₂-Fußabdruck und Bericht zu Sorgfaltspflichten – sobald diese Pflichten gelten
2. Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse
- Detaillierte Zusammensetzung, etwa der Materialien von Kathode, Anode und Elektrolyt
- Teilenummern von Komponenten und Bezugsquellen für Ersatzteile
- Informationen zur Demontage und zu Sicherheitsmaßnahmen
3. Angaben für Behörden und Prüfstellen
- Ergebnisse von Prüfberichten, die die Konformität belegen
4. Dynamische Angaben
- Gesundheitszustand (State of Health) und Leistungsdaten im Betrieb
- Batteriestatus: Original, wiederverwendet, umgenutzt, wiederaufbereitet oder Abfall
- Informationen zu Nutzung und Ereignissen, etwa Unfällen
Für die praktische Umsetzung hat das Projekt-Konsortium „Battery Pass“ mit der DIN DKE SPEC 99100 eine Empfehlung zu den einzelnen Datenattributen veröffentlicht.
Zugriffsebenen
Nicht alle Angaben sind für jeden sichtbar. Die Verordnung sieht abgestufte Zugriffsrechte vor:
- Öffentlichkeit: alle allgemeinen Angaben – für jeden, der den QR-Code scannt.
- Personen mit berechtigtem Interesse und die EU-Kommission: zusätzlich die detaillierten und dynamischen Angaben, z. B. für Reparatur, Wiederaufbereitung und Recycling.
- Notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und die EU-Kommission: zusätzlich die Prüfberichte.
Wer verantwortlich ist
Verantwortlich für die Angaben im Pass ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt – meist der Hersteller, bei Ware aus Drittländern der Importeur. Er muss sicherstellen, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Er kann die Pflege des Passes an Dritte übertragen, bleibt aber verantwortlich.
Händler, die Batterien unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben oder sie wesentlich verändern, werden in der Regel selbst wie Hersteller behandelt.
QR-Code & eindeutige Kennung
Jeder Pass hat eine eindeutige Kennung, die der Wirtschaftsakteur vergibt. Über einen QR-Code auf der Batterie gelangt man zum Pass. Die Daten müssen in einem offenen, interoperablen und maschinenlesbaren Format vorliegen.
Ein verbreiteter Standard für solche Codes ist GS1 Digital Link: Er verbindet eine global eindeutige Produktkennung mit einer Web-Adresse, sodass ein Scan direkt zur passenden Pass-Seite führt.
Lebenszyklus
- Reparatur: Der Pass bleibt bestehen; die Ereignisse werden dokumentiert.
- Umnutzung oder Wiederaufbereitung: Die Verantwortung geht auf den neuen Wirtschaftsakteur über. Die Batterie erhält einen neuen Pass, der mit dem ursprünglichen verknüpft ist.
- Recycling: Mit dem Recycling der Batterie endet ihr Pass.
Normen & Standards
- Verordnung (EU) 2023/1542: rechtliche Grundlage, insbesondere Art. 77 und Anhang XIII.
- DIN DKE SPEC 99100: Empfehlung zu Datenattributen des Batteriepasses.
- GS1 Digital Link: Standard für auflösbare QR-Codes.
- Asset Administration Shell & Catena-X: Formate und Datenräume für den Austausch entlang industrieller Lieferketten.
Batterypass orientiert sich an diesen Grundlagen und passt Prüfregeln an, wenn sich Vorgaben ändern.
Checkliste für 2027
- Klären Sie, welche Ihrer Batterien unter die Pass-Pflicht fallen.
- Legen Sie fest, wer intern verantwortlich ist – Produkt, Qualität, Einkauf.
- Erfassen Sie, welche Angaben Sie selbst haben und welche von Lieferanten kommen.
- Verankern Sie Datenlieferungen in Ihren Lieferverträgen.
- Planen Sie Seriennummern und QR-Kennzeichnung in der Produktion ein.
- Testen Sie den Ablauf mit einem Pilotmodell – lange vor dem Stichtag.