batterypass
Produkt
So funktioniert es Funktionen Vergleich Sicherheit
Lösungen
Speicher (BESS) Leichte Verkehrsmittel Industriebatterien Elektrofahrzeuge Zulieferer
Wissen
Alle Beiträge EU-Batterieverordnung Woher die Daten kommen Welche Daten der Pass braucht QR-Code auf der Batterie Wer ist verantwortlich? Glossar
Batterypass
Preise Pflicht-Check Über uns Anmelden Demo buchen
Elektrofahrzeuge

Der Batteriepass für Traktionsbatterien.

Batterien für Fahrzeuge der Klassen M, N und O sowie Batterien über 25 kg in Klasse L gelten als Elektrofahrzeug-Batterien. Sie brauchen ab dem 18. Februar 2027 einen Pass.

Was gilt

Drei Punkte für Fahrzeug- und Batteriehersteller.

Nutzfahrzeuge und Umrüster

Die Pflicht betrifft nicht nur große Pkw-Hersteller, sondern auch Kleinserien, Spezialfahrzeuge und Umrüster.

Zweites Leben

Wird eine Batterie umgenutzt oder wiederaufbereitet, entsteht ein neuer Pass, der mit dem alten verknüpft ist.

Daten aus dem Betrieb

Angaben wie der Gesundheitszustand ändern sich im Betrieb und müssen aktuell gehalten werden.

Wo wir stehen

Für kleinere Serien bereit, für Großserien im Gespräch.

Die App passt heute gut zu Kleinserien und Umrüstern. Für automatische Anbindung an Fahrzeug- und BMS-Systeme sprechen Sie uns bitte an.

  • Einzelpässe mit eindeutiger Kennung und QR-Code
  • Import per CSV, eine Programmierschnittstelle ist noch nicht verfügbar
  • Status und Ereignisse je Batterie
  • Gesperrte Ansicht für Angaben, die nicht öffentlich sind
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für Hybridfahrzeuge?

Ja, die Definition umfasst Traktionsbatterien von Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Kleine Starterbatterien fallen nicht darunter.

Klären Sie in zwei Minuten, was für Sie gilt.

Der Pflicht-Check zeigt Ihre Pflichten und Fristen. Kostenlos und ohne Anmeldung.