Der Batteriepass für Traktionsbatterien.
Batterien für Fahrzeuge der Klassen M, N und O sowie Batterien über 25 kg in Klasse L gelten als Elektrofahrzeug-Batterien. Sie brauchen ab dem 18. Februar 2027 einen Pass.
Drei Punkte für Fahrzeug- und Batteriehersteller.
Nutzfahrzeuge und Umrüster
Die Pflicht betrifft nicht nur große Pkw-Hersteller, sondern auch Kleinserien, Spezialfahrzeuge und Umrüster.
Zweites Leben
Wird eine Batterie umgenutzt oder wiederaufbereitet, entsteht ein neuer Pass, der mit dem alten verknüpft ist.
Daten aus dem Betrieb
Angaben wie der Gesundheitszustand ändern sich im Betrieb und müssen aktuell gehalten werden.
Für kleinere Serien bereit, für Großserien im Gespräch.
Die App passt heute gut zu Kleinserien und Umrüstern. Für automatische Anbindung an Fahrzeug- und BMS-Systeme sprechen Sie uns bitte an.
- Einzelpässe mit eindeutiger Kennung und QR-Code
- Import per CSV, eine Programmierschnittstelle ist noch nicht verfügbar
- Status und Ereignisse je Batterie
- Gesperrte Ansicht für Angaben, die nicht öffentlich sind
Gilt die Pflicht auch für Hybridfahrzeuge?
Ja, die Definition umfasst Traktionsbatterien von Hybrid- und Elektrofahrzeugen. Kleine Starterbatterien fallen nicht darunter.
Klären Sie in zwei Minuten, was für Sie gilt.
Der Pflicht-Check zeigt Ihre Pflichten und Fristen. Kostenlos und ohne Anmeldung.