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Zugriffsrechte

Batteriepass: Wer darf gesperrte Daten sehen? Feedback bis 16. November

Die EU-Kommission hat den Entwurf zu den Zugriffsrechten vorgelegt. Was geplant ist, was noch fehlt und was Hersteller jetzt tun sollten.

Von Redaktion Batterypass · 2 Min. Lesezeit

Illustration: Ein Batteriepass mit offenen und gesperrten Datenblöcken, verschiedene Personengruppen greifen auf einzelne Blöcke zu
Kurz gesagtDie Kommission sammelt bis zum 16. November 2026 Rückmeldungen zu ihrem Entwurf, wer auf gesperrte Teile des Batteriepasses zugreifen darf. Die Passpflicht ab dem 18. Februar 2027 bleibt davon unberührt.

Was ist passiert?

Die Verordnung (EU) 2023/1542 sieht in Art. 77 Abs. 9 vor, dass die Kommission festlegt, wer ein berechtigtes Interesse an bestimmten Passdaten hat und wie diese Daten genutzt werden dürfen. Auf ihrem Portal „Ihre Meinung zählt“ läuft dazu vom 19. Oktober bis zum 16. November 2026 eine Rückmeldefrist. Die Annahme ist dort für das vierte Quartal 2026 geplant.

Fachbeiträgen zufolge nennt der Entwurf unter anderem Reparaturbetriebe, Wiederaufbereiter, Umnutzer, Abfallbehandler, Recycler, Berufsbildungseinrichtungen sowie Käufer einer Batterie. Je Gruppe wäre der Zugang auf bestimmte Datenblöcke und Zwecke begrenzt. Da es ein Entwurf ist, kann sich das noch ändern.

Wer was sehen soll: geplante Aufteilung im Entwurf
DatenblockGeplanter Zugang
Zusammensetzung, DemontageReparatur, Wiederaufbereitung, Umnutzung, Abfallbehandlung, Recycling, Berufsbildung
Teilenummern, ErsatzteileReparatur, Wiederaufbereitung, Umnutzung, Käufer
SicherheitsmaßnahmenAlle zuvor Genannten, dazu Altfahrzeug- und Elektroaltgeräte-Betriebe
Daten der einzelnen BatterieKäufer und von ihnen Beauftragte
Vereinfacht nach Fachbeiträgen zum Entwurf vom 19. Oktober 2026. Maßgeblich ist der Originaltext, Änderungen sind möglich.

Was noch offen ist

Bereits eingegangene Rückmeldungen fragen vor allem, wie jemand praktisch nachweist, zu einer berechtigten Gruppe zu gehören. Auch die FAQ der Kommission sagen, dass der Rechtsakt nicht das genaue Anmeldeverfahren regelt. Hersteller und Softwareanbieter müssen dafür also eigene Abläufe finden.

Wen betrifft es?

Alle Wirtschaftsakteure, die ab Februar 2027 Pässe bereitstellen, also Hersteller, Importeure und Eigenmarken von LMT-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien. Außerdem Betriebe, die künftig Zugang brauchen, etwa Werkstätten und Recycler.

Was jetzt zu tun ist

  1. Entwurf auf dem Kommissionsportal lesen und prüfen, ob Ihre Lieferkette passend abgebildet ist.
  2. Wenn etwas fehlt, bis zum 16. November eine Rückmeldung abgeben.
  3. Festlegen, wer im Unternehmen Zugangsanfragen künftig prüft und dokumentiert.
  4. Ihre Passdaten schon jetzt nach öffentlich und gesperrt trennen.

Was das für Batterypass heißt

Die App trennt öffentliche und nicht öffentliche Felder und zeigt gesperrte Angaben nicht auf der öffentlichen Pass-Seite. Einen Freigabe-Ablauf für berechtigte Dritte gibt es noch nicht. Wir warten dafür den endgültigen Rechtsakt ab.

Dieser Beitrag ordnet den Stand zum Veröffentlichungsdatum ein und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Originaltexte.