Was ist passiert?
Die Verordnung (EU) 2023/1542 sieht in Art. 77 Abs. 9 vor, dass die Kommission festlegt, wer ein berechtigtes Interesse an bestimmten Passdaten hat und wie diese Daten genutzt werden dürfen. Auf ihrem Portal „Ihre Meinung zählt“ läuft dazu vom 19. Oktober bis zum 16. November 2026 eine Rückmeldefrist. Die Annahme ist dort für das vierte Quartal 2026 geplant.
Fachbeiträgen zufolge nennt der Entwurf unter anderem Reparaturbetriebe, Wiederaufbereiter, Umnutzer, Abfallbehandler, Recycler, Berufsbildungseinrichtungen sowie Käufer einer Batterie. Je Gruppe wäre der Zugang auf bestimmte Datenblöcke und Zwecke begrenzt. Da es ein Entwurf ist, kann sich das noch ändern.
| Datenblock | Geplanter Zugang |
|---|---|
| Zusammensetzung, Demontage | Reparatur, Wiederaufbereitung, Umnutzung, Abfallbehandlung, Recycling, Berufsbildung |
| Teilenummern, Ersatzteile | Reparatur, Wiederaufbereitung, Umnutzung, Käufer |
| Sicherheitsmaßnahmen | Alle zuvor Genannten, dazu Altfahrzeug- und Elektroaltgeräte-Betriebe |
| Daten der einzelnen Batterie | Käufer und von ihnen Beauftragte |
Was noch offen ist
Bereits eingegangene Rückmeldungen fragen vor allem, wie jemand praktisch nachweist, zu einer berechtigten Gruppe zu gehören. Auch die FAQ der Kommission sagen, dass der Rechtsakt nicht das genaue Anmeldeverfahren regelt. Hersteller und Softwareanbieter müssen dafür also eigene Abläufe finden.
Wen betrifft es?
Alle Wirtschaftsakteure, die ab Februar 2027 Pässe bereitstellen, also Hersteller, Importeure und Eigenmarken von LMT-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien. Außerdem Betriebe, die künftig Zugang brauchen, etwa Werkstätten und Recycler.
Was jetzt zu tun ist
- Entwurf auf dem Kommissionsportal lesen und prüfen, ob Ihre Lieferkette passend abgebildet ist.
- Wenn etwas fehlt, bis zum 16. November eine Rückmeldung abgeben.
- Festlegen, wer im Unternehmen Zugangsanfragen künftig prüft und dokumentiert.
- Ihre Passdaten schon jetzt nach öffentlich und gesperrt trennen.
Was das für Batterypass heißt
Die App trennt öffentliche und nicht öffentliche Felder und zeigt gesperrte Angaben nicht auf der öffentlichen Pass-Seite. Einen Freigabe-Ablauf für berechtigte Dritte gibt es noch nicht. Wir warten dafür den endgültigen Rechtsakt ab.
Quellen
Dieser Beitrag ordnet den Stand zum Veröffentlichungsdatum ein und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Originaltexte.