Was ist passiert?
Die Kommission nennt den 20. Juli 2026 als Start des Registers und bietet dazu einen Helpdesk und eine Testumgebung an. Der Batteriepass ist dezentral aufgebaut: Das Register erfasst vor allem Registrierungs- und Metadaten, die eigentlichen Passdaten liegen beim verantwortlichen Unternehmen oder seinem Dienstleister.
- VerifizierenDas Unternehmen weist seine Identität nach, zum Beispiel mit qualifiziertem Siegel.
- Pass bereitstellenDer Pass ist unter seiner Adresse maschinenlesbar als JSON abrufbar.
- EinreichenBis zu 100 Pässe je Aufruf, per Oberfläche oder API.
- Ergebnis prüfenDas Register prüft die Daten. Ist ein Pass fehlerhaft, scheitert der ganze Aufruf.
Wen betrifft es?
Den Wirtschaftsakteur, der die fertige Batterie in der EU in Verkehr bringt. Komponenten- und Modullieferanten trifft die Passpflicht nach Darstellung der Kommission nicht. Wird eine Batterie in der EU erst fertiggestellt, etwa durch den Einbau des Batteriemanagementsystems, trägt das fertigstellende Unternehmen die Verantwortung.
Was jetzt zu tun ist
- Klären, welche juristische Einheit als Wirtschaftsakteur registriert.
- Die FAQ der Kommission lesen und das Vorgehen in der Testumgebung prüfen.
- Festlegen, wer die Registrierung je Modell oder Batterie durchführt und wo die Kennungen dokumentiert werden.
- Ihren Softwareanbieter fragen, ob er die Registrierung übernimmt oder welche Daten er dafür bereitstellt.
Was das für Batterypass heißt
Batterypass ist noch nicht an das Register angebunden. Nach unserer Prüfung der technischen Unterlagen vom 30. Oktober reichen Pass-IDs und Adressen dafür nicht aus: Das Register liest den Pass selbst und prüft ihn gegen ein festes Datenschema. Wir stellen Batterypass deshalb auf dieses Schema um und melden uns hier, sobald die Registrierung möglich ist.
Quellen
Dieser Beitrag ordnet den Stand zum Veröffentlichungsdatum ein und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die verlinkten Originaltexte.